Geschäftsfelder

♦  STANDORTAUFBAU

Standort wählen  •  Fabrik bauen  •  Prozesse installieren  •  Sourcen  •  Prozesse zertifizieren

Die Interim-Professionals der AIM-Plan übernehmen als Interim-Projekt-Geschäftsführer, Interim-Werksleiter oder als Projekt-Manager hands-on die Projekt-, Prozess- und Personalverantwortung bei Werks-, Produktions- oder Produktverlagerungen.

Wir beraten, projektieren und realisieren die Verlagerung von der Idee, über die Standortsuche, den Fabrikbau / alternativ die Werksmodernisierung, das Hochfahren, bis hin zur Zertifizierung nach IATF 16949, ISO 14001, OHSAS 18001 oder nach ISO 9000 ff und arbeiten den/die lokalen Nachfolger ein.

Danach möchten wir unsere Arbeit absichern und übernehmen als Unternehmensbeirat rechtlich verantwortlich das Business-Activity-Monitoring (mit Analysen und Präsentationen über zeitrelevante Geschäftsprozesse).

 

♦  VERLAGERUNG

In einen Neubau  •  In einen Bestandsbau  •  Ein Produkt  •  Eine Produktionslinie  •  Ein Werk 

Neubau     Der Aufbau eines neuen Standortes verlangt operativ fundierte, landesspezifische Kenntnisse und vor allem entschlossenes Handeln mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl für mexikanische oder US-amerikanische Geschäftspartner: wie z.B. bei der Handelskammer, dem Notar, Fin-anzamt, Arbeits-, Ausländer-, Umweltbehörde, Feuerwehr, Versicherung, Gewerkschaft, Stadtverwaltung, Bank, Steuerberater, Lieferanten, Mitarbeitern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Hafenbehörden, Zollbehörden, Schiedsgericht-barkeiten, Immobilienmaklern, bei den Industrieparks u.v.a..

Als Interim-Professionals arbeiten wir „anders als andere“, weil wir mit unserem Können Nischenanbieter sind, Mittelständler in den NAFTA-Raum zu bringen. Wir sind spezialisierte, umsetzungsstarke Landesexperten und können nachweisbare Erfolge zur Lösung Ihrer Standortfrage „NAFTA“ vorweisen.

Und – wir haben keine Lernkurve wie Expats, die i.d.R. nach drei Jahren zurück gehen.

Mit erfahrenen Umsetzungsingenieuren der Kooperationspartner aus den Bereichen Fabrikplanung, Bauplanung, Konstruktion und technischer Service betreuen wir Projekte vom Lasten- und Pflichtenheft über die Inbetriebnahme bis zur Projektenddokumentation. Im Rahmen der Projektsteuerung koordinieren wir die Fachplaner, erstellen Lastenhefte für Anlagenlieferanten und überwachen die Bauausführung, die Ausführung von Anlagenmontagen und die Montage und Inbetriebsetzung von Teilsystemen der Fabrik.

Bestandsbau     Warum aber direkt mit einem Neubau starten, wenn ein Bestandsbau zu Lasten des Eigentümers preiswerter und schneller zu nutzen ist? Wir meinen, zuerst sollte ein geeigneter Bestandsbau angemietet und dann gekauft werden, wenn die Marktsicherheit Ihres Unternehmens gegeben ist.

 

♦  RE-STRUKTURIERUNG

Turnaround • Sanierung • Neuausrichtung • Wachstum

Die im NAFTA-Raum in Schieflage geratene Tochtergesellschaft gesunden wir als CRO oder als Werksleiter durch stringente Restrukturierung und Opti-mierung der Prozesse und bringen so den Standort technisch, organisatorisch und damit wirtschaftlich wieder auf Kurs.

Maßnahmenmanagement: Einhalten des Kurses nach dem Turnaround

Als Interim-Sanierer ermitteln wir die Ursachen, erarbeiten ein Sanierungskonzept und richten die Auslandsgesellschaft neu aus. Der Durchführung einer Restrukturierung oder Sanierung geht jedoch prinzipiell mindestens eine Krise innerhalb des Unternehmens voraus, wobei der Handlungsspielraum mit jeder Krisenphase geringer wird. Wer uns frühzeitig beauftragt, hat derher deutlich bessere Chancen die Neuausrichtung effektiver und effizienter zu erreichen.

Die zur strategischen und operativen Restrukturierung korrespondierenden Maßnahmen bilden die Grundlage unserer Konzepte. Typische Maßnahmen, wie sie sich letztlich in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten wiederfinden, korrespondieren stets eng mit den sieben Krisenphasen und lassen sich in mehreren Maßnahmenbündeln verdichten, die Sie im Menüpunkt Firmenliquidation nachlesen können.

Integraler Bestandteil unseres aktiven Maßnahmenmanagements stellt das regelmäßige Reporting über den Umsetzungsstatus dar. Die Einzelmaßnahmen werden zu Einzelprojekten getrennt, Verantwortliche und Meilensteine sowie die Einzelaktivitäten zur Umsetzung fixiert und ihre Auswirkungen im GuV-, Business- und insbesondere im Projektplan (Ergebnis, Liquidität, Kennzahlen, Milestone, Grad der Umsetzung) ständig aktualisiert dargestellt.

Wesentlich ist hierbei das Einhalten des operativen, taktischen und strategischen Kurses nach dem Turnaround. Ein Erreichen und Abstützen der Plan-zahlen gilt als permanente Führungspflicht, ebenso das Forcieren der Erfolgs- und Wertsteigerungspotenziale bis zur (Wieder-)Erlangung der Kapital-marktfähigkeit vor der Krise. Die laufende Initiierung und Identifikation von Gegensteuerungsmaßnahmen bei Negativabweichungen bis hin zur Einleitung von Rekapitalisierungsmaßnahmen sind hierbei führungsmäßige Erfolgsfaktoren zur nachhaltigen Krisenbewältigung.

 

 FIRMEN-VERWERTUNG

Verwertung  •  Verkauf  •  Zerschlagung  •  Liquidation

In eigener Sache: Wir beraten Sie in allen betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen wie z.B. im Ablauf der Verwertung durch Verkauf oder Zerschlagung des Unternehmens, jedoch dürfen und werden wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung durchführen. Dies übernimmt in Mexiko ausschließlich unser kooperierender Rechtsanwalt und/oder Steuerberater unter dem Menüpunkt „Kooperationen“ für Sie oder ergänzend in Deutschland der vom Gericht beauftragte Insolvenzverwalter.

Unsere Leistung: Der Insolvenzverwalter als Rechtsanwalt muss beachten, dass er die Gegenstände so gewinnbringend wie möglich veräußert. An die Gläubiger wird der Erlös verteilt, der nach Abzug der Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens übrig bleibt. Die AIM-Plan-Manager übernehmen hierbei ausschließlich die operative Ausführung im Auftrag des Insolvenzverwalters:

  • Verkauf (übertragende Sanierung)

Ist das Unternehmen selbst nicht in der Lage, sich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens aus eigener Kraft zu sanieren, kommt eine Übernahme durch Dritte in Betracht.

Potenzielle Investoren könnten Konkurrenten, aber auch die eigenen Mitarbeiter sein. Sie dürften sich besonders für marktfähige Produkte, innovative Technologien und das Know-how des insolventen Unternehmens interessieren.

Mit der Verteilung des Verkaufserlöses an die Gläubiger endet das Insolvenzverfahren und die Aufgabe des Interim-Managers für den Insolvenzverwalters.

Das Unternehmen erhält mit der Übertragung einen neuen Rechtsträger – der alte, insolvente Rechtsträger bleibt quasi als leere Hülle zurück. Die neue Firma tritt grundsätzlich frei von vertraglichen Altlasten in das Marktgeschehen ein, alle Verträge werden neu abgeschlossen, was auch den Umbau des Unternehmens erleichtert.

Hinweis: Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Übertragung bestanden, gehen auf die neuen Eigentümer über. Eine Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs ist unzulässig.
  • Zerschlagung (Liquidation)

Ist weder eine Eigensanierung mit Hilfe eines Insolvenzplans möglich, noch ein Investor für das insolvente Unternehmen zu gewinnen, muss der Erlös durch Zerschlagung des Unternehmens erzielt werden.

Darunter ist zu verstehen, dass der Insolvenzverwalter nunmehr alle verwertbaren Gegenstände und Vermögensteile (zum Beispiel Maschinen oder Büromöbel) einzeln oder zusammen verkaufen oder versteigern lässt. Grundstücke können auf dem freien Markt zum Kauf, zur Vermietung oder zur Pacht angeboten sowie zwangsverwertet werden.

Das Unternehmen wird auf diese Weise unwiderruflich liquidiert. Der Erlös wird abschließend gleichmäßig an die Gläubiger verteilt, womit das Insolvenzverfahren endet.